Spielen?
Aber sicher!

Die Gewinner stehen fest!

Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen bei der Aktion “Spielen? Aber sicher!” mit der wir die Sanierung von Kinderspielplätzen unterstützen.

Eine Jury hat entschieden, welche Maßnahmen besonders förderungswürdig sind und in welcher Höhe gefördert wird. Die Gewinner stehen fest. Nun werden die Sanierungen durchgeführt, damit sicheres Spielen und Toben schon bald wieder möglich ist.

Spielplatz Einweihung

Die Gewinner-Spielplätze

Name der Einrichtung bzw. des SpielplatzesOrt
Löwenzahn-Grundschule DamgartenRibnitz-Damgarten
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung GesundbrunnenAnklam
Kita Haus SonnenscheinBoizenburg
Kita Kleine Dorfgeister DalbergDalberg 
Hanse-Bibliothek DemminDemmin
Kita de lütten Ackerschnacker Dragun
Spielplatz der Gemeinde GingstGingst
Kindertagesstätte Stiftung Rohlack GoldbergGoldberg
Kita “Villa Kunterbunt”Grabow
KBE Am Rosengarten e. V.Greifswald
DRK Kindertagesstätte SüdlichterGüstrow
Kita Klinker KnirpseKlink
Hort Randow-SpatzenLöcknitz 
Kita”Mäusenestchen”Loitz
Ev. Kindergarten St. MarienLoitz
Johannes KindergartenMalchin
Spielplatz MeiersbergMeiersberg
Spielplatz RelzowMurchin
Kindertagesstätte “Die Glühwürmchen”Neetzow- Liepen OT Neetzow
DRK Kita “De lütten Frieweier”Neu Gülze
Kinder- und Jugendhaus “Anne Frank”Neubrandenburg
Regionale Schule NeuklosterNeukloster
Spiel- und Bolzplatz SchlangenalleeNeustrelitz
Kita SpatzennestRostock
Kita KunterbuntSassnitz
Kita “Kastanienhof”Velgast
Naturkita “Spatzenhaus” KobrowWardow/ OT Kobrow
AWO Kita ZirchowZirchow

Darum geht es bei „Spielen? Aber sicher!“

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, Wartungen und Modernisierungen von Spielanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in z.B. Schulen, KiTas, Kindergärten oder in Gemeinden und Städten. Wir konzentrieren uns auf einzelne regionale Spielplätze.

Eine Jury hat entschieden, welche Maßnahmen besonders förderungswürdig sind und in welcher Höhe gefördert wird. Die Auswahl der geförderten Spielstätten fanden bis zu den Sommerferien 2026 statt – nun werden die Sanierungen durchgeführt, damit sicheres Spielen und Toben schon bald wieder möglich ist.

Warum fördern die Volksbanken Raiffeisenbanken Spielanlagen?

Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.” Diese Überzeugung unserer Gründungsväter teilen die Volksbanken Raiffeisenbanken seit über 170 Jahren.

Ausgelassenes Spielen im Freien und körperliche Aktivität sind wichtige Fundamente für die Gesundheit und geistige Entwicklung von Kindern. Und wo kann man sich besser austoben als auf dem Spielplatz? Leider fehlt es häufig an Mitteln für die Instandhaltung von Spielplätzen und Spielgeräten. Wir möchten gemeinsam mit örtlichen KiTas, Schulen und anderen Einrichtungen sowie öffentlichen oder privaten Trägern zur Sanierung von Spielplätzen beitragen und so dafür sorgen, dass Kinder dort sicher spielen können

Mensch im Mittelpunkt

Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Das ist zentraler Bestandteil der Genossenschaftsidee. Im Gegensatz zu anderen Banken denken wir daher nicht primär gewinnorientiert. Unsere

Finanzexperten setzen ihr Wissen und ihre Energie für unsere Kunden und Mitglieder und damit für die Lebensqualität in ihrer Region ein.

Für die Volksbanken Raiffeisenbanken in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es deshalb selbstverständlich dort zu helfen, wo Hilfe benötigt wird. Wir sind der Meinung: Jeder Euro, der unseren Jüngsten zugutekommt, ist ein gut investierter Euro. Dabei blicken wir nicht ohne Stolz auf die Erfolge unserer jährlichen Aktion “Spielen? Aber sicher!” zurück und wollen auch dieses Jahr wieder helfen.

Medienpartner der Aktion sind: Ostsee-Zeitung, Nordkurier, Schweriner Volkszeitung und Norddeutsche Neuste Nachrichten.

Wer kann bei “Spielen? Aber sicher!” mitmachen?

 

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihre Bewerbung vollständig ausgefüllt einreichen und in Abstimmung mit dem Träger bzw. Betreiber der Spielanlage handeln, deren Sanierung, Wartung oder Modernisierung unterstützt werden soll.

Voraussetzungen für die Unterstützung:

· Die zu unterstützende Spielanlage muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

· Die Spielanlage gehört einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einer Schule oder ähnlichen Einrichtung bzw. einer Stadt, Gemeinde oder Kommune. Hierbei kann es sich um Spielanlagen eines privaten oder öffentlichen Trägers handeln.

· Die zu unterstützende Maßnahme ist eine Wartung, Sanierung oder Modernisierung einer bereits bestehenden Spielanlage.